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Etappensieg für fairen Wettbewerb bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Götze und Vogelauer von den Grünen freuen sich über die Stärkung landwirtschaftlicher Erzeuger*innen in den Lieferketten. Die beschlossenen strengeren Verbote schaffen fairere Wettbewerbsbedingungen in der landwirtschaftlichen Produktion. 

Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen und Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen, freuen sich über den Erfolg für bäuerliche Betriebe und Direktvermarkter*innen:

„Bisher waren die kleinen Bäuerinnen und Bauern zwar als Produzent*innen hochwertiger Lebensmittel geschätzt, gleichzeitig jedoch nahezu schutzlos dem übermächtigen Handel und der verarbeitenden Industrie ausgeliefert. Daher haben wir jetzt gehandelt und strengere Verbote unfairer Handelspraktiken im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten ausverhandelt.”

„Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz“ beschlossen

Im Wirtschaftsausschuss wurde, das sogenannte „Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz“ beschlossen. Auf Druck der Grünen wurden – zusätzlich zur EU-Richtlinie – noch weitere unlautere Handelspraktiken aufgenommen, die unter allen Umständen verboten sind. Damit wird der besonderen Situation in Österreich mit einer hohen Marktkonzentration und einem übermächtigen Handel Rechnung getragen. Aus der Milchwirtschaft sind etwa besonders eklatante unfaire Handelspraktiken bekannt, die Bäuerinnen und Bauern schlechterstellen. Häufig schließen Molkereien die Direktvermarktung gänzlich aus oder die Bedingungen sind schlichtweg unattraktiv.

Das „Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz“ sieht damit in Österreich einen weitreichenderen Schutz der Produzent*innen am Beginn der Lieferkette vor, als dies in anderen EU-Mitgliedsstaaten der Fall ist. Neben der Absicherung der Direktvermarktung wird es dem Handel und der verarbeitenden Industrie verboten, schlechtere Konditionen ohne sachliche Rechtfertigung zu gewähren.

Gerechte Preise und faire Behandlung für Bauern

„Als Biobäuerin und Direktvermarkterin weiß ich, wovon ich spreche. Daher freut es mich ganz besonders, dass es nun gesetzliche Regelungen gibt, um ungleichen Machtverhältnissen hier einen Riegel vorzuschieben und auch Direktvermarkter*innen vor benachteiligenden Vertragsklauseln zu schützen. Das vorliegende Gesetz ist ein großer Erfolg für die bäuerlichen Betriebe und Direktvermarkter*innen, speziell auch in der Milchbranche“, freut sich Voglauer.

Außerdem wird eine unabhängige Erstanlaufstelle („Ombudsstelle“) eingerichtet und damit eine vertrauliche Beschwerdemöglichkeit geschaffen. „Die neue Ombudsstelle bietet allen Betroffenen einen niederschwelligen Weg zu ihrem Recht. Und die Bundeswettbewerbsbehörde fungiert als Ermittlungsbehörde. Wir Grüne haben dafür Sorge getragen, dass sie die dafür erforderlichen Ressourcen erhält“, zeigt sich Götze zufrieden.

„Unsere Bäuerinnen und Bauern verdienen gerechte Preise und eine faire Behandlung, damit sich ihre schwere Arbeit auch lohnt. Daher haben wir für Österreich auch strengere Regeln gefordert. Und das ist uns jetzt gelungen. Mit diesem Gesetz, das Beginn nächsten Jahres in Kraft treten soll, sorgen wir für mehr Gerechtigkeit für unsere Bäuerinnen und Bauern“, resümiert Voglauer.

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